|
Home > Anschlagsbrett
> Hundesteuern
B E K A N N T M A C H U N G
Anzeige an die Hundebesitzer – Erhebung Hundesteuer 2012
Ab dem 1.1.2012 hat die Erhebung der Hundesteuer nur mehr durch die Gemeinde-verwaltung zu erfolgen, bisher waren die Gemeinden und der Kanton zuständig. Der Steuerbetrag wird durch die Gemeinde bestimmt und richtet sich nach Art. 182 StG 1976.
Der Gemeinderat von Stalden hat die Hundesteuer für das Jahr 2012 unverändert auf CHF 160.00 festgelegt.
Da durch die neue Gesetzgebung die kantonalen Hundeschilder abgeschafft werden, gilt zu beachten, dass die Identifkation der Hunde durch den elektronischen Chip ANIS (Animal Identity Service) sichergestellt wird. Alle Hunde sind daher mit einem elektronischen Chip zu versehen. Hundehalter, welche sich noch nicht bei ANIS registriert haben, fordern wir auf, dies umgehend zu erledigen, entweder unter www.anis.ch oder 031 371 35 30.
Die Hundebesitzer haben die Hundesteuer für das Jahr 2012 bis spätestens 31. März 2012 bei der Gemeindekanzlei Stalden gegen Vorweisen der folgenden Dokumente zu entrichten:
-
Hundehalter ab dem 1.9.2008 haben einen Fähigkeitsausweis vorzuweisen, der bestätigt, dass der Praxiskurs absolviert wurde. Falls es sich um den ersten Hund handelt, muss zudem ein Fähigkeitsausweis eines Theoriekurses vorgelegt werden.
Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr am Wohnsitz des Hundehalters erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.
Jeder Hundehalter, der die Hundesteuer nicht ordentlich entrichtet, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.
Stalden, 10. Januar 2012
GEMEINDE STALDEN
|