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Volksinitiative vom 23. Januar 2009 „Eigene vier Wände dank Bausparen“
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Volksinitiative vom 11. August 2009 „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)"
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Änderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
Die Urnen in der Turnhalle sind wie folgt geöffnet:
Samstag, den 16. Juni 2012 17.00 – 19.00 Uhr
Sonntag, den 17. Juni 2012 09.30 – 11.30 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Der Stimmbürger, der brieflich stimmen will, legt seinen Wahlzettel in das entsprechende Stimmkuvert, auf welchem er keine Angaben machen darf, die auf dessen Herkunft schliessen lassen. Er legt sodann das oder die Stimmkuverts in den Übermittelungsumschlag. Er unterschreibt das Rücksendeblatt/persönliche Stimmkarte und schiebt das Rücksendeblatt/persönliche Stimmkarte derart in den Übermittlungsumschlag, dass die Adresse der Gemeinde im Sichtfenster erscheint. Sodann verschliesst er den Übermittlungsumschlag.
Zustellung über die Post
Übt der Wähler seine briefliche Stimmabgabe auf postalischem Weg aus, so frankiert er den Übermittelungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die Sendung muss bei der Gemeindeverwaltung spätestens Freitag, der der Wahl oder Abstimmung vorausgeht, eintreffen.
Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Wähler kann seine briefliche Stimmabgabe ausüben, indem er den verschlossenen Übermittlungsumschlag direkt bei der Gemeindekanzlei in die Urne oder in den hierfür bestimmten speziellen Behälter legt. Diese Hinterlegung kann erfolgen, sobald der Stimmbürger das Stimmmaterial erhalten hat und bis Freitag, der dem Urnengang vorausgeht. Es ist möglich den Übermittlungsumschlag ohne Frankierung der Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten abzugeben und zwar:
Montag - Donnerstag 08.15 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag 08.15 – 11.30 Uhr
Stalden, 21. Mai 2012 GEMEINDE STALDEN