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Abänderung des Fuss- und Wanderwegnetzes: Sanierung Fussgängersteg Riederchi.

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV) legt die Gemeinde Stalden die Pläne zur Abänderung des Fuss- und Wanderwegnetzes: Sa-nierung des Fussgängerstegs Riederchi zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Das Auflagedossier enthält ein Gesuch für das Bauen im Gewässerraum gemäss Art. 41c GSchV, welches in Anwendung von Art. 7 des kantonalen Gewässerschutzgeset-zes (kGSchG) sowie Art. 14 Abs. 4 des kantonalen Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) gemeinsam öffentlich aufgelegt wird.

Die Dokumente liegen ab dem 2. Februar 2024 während dreissig Tagen auf der Ge-meindekanzlei öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungs-zeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Auflagedossier nehmen.

Einsprachen sind innert dreissig Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 2. Februar 2024 eingeschrieben und begründet an die Gemeinde Stalden, Märtplatz 7, 3922 Stalden zu richten.

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